Für das Jahr 2026 hat die KoopG Bremen die Formulare für die Pauschal- und Projektförderung überarbeitet. Bitte nur diese aktuellen Formulare verwenden! Sie sind am besten digital auszufüllen (aktuelle Adobe-Version erforderlich). Dann berechnen sich z.B. die Summen bei den Kalkulationen etc. automatisch. Allerdings ist wie zuvor ein Ausdruck nötig, der von zwei Vertretern bzw. Vertreterinnen der Selbsthilfegruppe (SHG) / -Landesorganisation (LO) / -Kontaktstelle (KST) unterzeichnet (keine Familienmitglieder!) und per Post an die zuständigen Ansprechpersonen der Krankenkassen gesendet werden muss. Bitte beachten Sie die Hinweise auf den Seiten der Formulare, es müssen nicht alle Blätter ausgedruckt und zurückgeschickt werden (z.B. Adressverzeichnis).
Darüber hinaus weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass sich jede SHG/LO für eine Krankheits- bzw. Diagnosegruppe gemäß Krankheitsverzeichnis des GKV-Leitfadens entscheiden muss. Dieses Verzeichnis chronischer Krankheiten und Behinderungen finden Sie als Anlage 2 im Leitfaden und ebenso online jeweils bei unseren Formularen. (Beispiel: entweder bösartige Neubildungen/Tumorerkrankungen ODER Hauterkrankungen.)
Bei der Haushaltskalkulation im Pauschalantrag über 750 Euro ist es wichtig, sämtliche Ausgaben und Einnahmen der SHG/LO/KST anzugeben, d.h. nicht nur die Positionen, für die Pauschalmittel der Krankenkassen beantragt werden. Damit wir uns ein umfassendes Bild machen können vom Förderbedarf einer SHG/LO/KST, müssen die gesamten Einnahmen und Ausgaben (die mit dem Förderzweck, nämlich der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit zusammenhängen) transparent genannt werden. In der Projektförderung beziehen sich diese gesamten Einnahmen und Ausgaben nur auf die mit dem Projekt zusammenhängenden Kosten.
Es werden erstmals Maximalfördersummen eingeführt. Diese betreffen zum einen die technischen Geräte, die in einem Förderjahr bis insgesamt maximal 500 Euro förderfähig sind. Mehrere technische Geräte werden zusammengerechnet, ein PC/Laptop/Drucker/Beamer etc. kann nur alle vier Jahre beantragt werden. Kosten für Telefon werden nur für die Gruppenleitung bis maximal 100 Euro pro Jahr gefördert. Referenten und Referentinnen dürfen Honorar bis maximal 150 Euro pro Stunde verlangen, selbstverständlich bei entsprechender Qualifikation.
Angaben zur Anzahl der Teilnehmenden oder Mitgliedern oder Anzahl der Treffen im Jahr bitte in ganzen Zahlen ausdrücken (also nicht 10-15).
Bei Landesorganisation bitten wir im Strukturerhebungsbogen die Angaben zum Anteil der gesundheitsbezogenen Selbsthilfearbeit an der gesamten Arbeit der Organisation auszufüllen.
Der Verwendungsnachweis für Förderungen über 750 Euro bzw. für Projekte ist bereits für das Jahr 2025 vom Aufbau her an die Haushaltskalkulation des Pauschalantrags angelehnt und soll auch so ausgefüllt werden. Im Nachweis sollen alle beantragten Positionen so wie im vorherigen Antrag unter Soll aufgeführt werden, bei Ist sind die tatsächlichen Ausgaben und Einnahmen in diesem Bereich auszufüllen. Darüber hinaus ist eine Belegliste zu führen, in der jede einzelne Ausgabe/Einnahme mit Belegnummer, Datum und weiteren Informationen aufzuführen ist. Bei Bedarf kann eine Excel-Tabelle zur Verfügung gestellt werden. Wer bereits ein Kassenbuch o.ä. führt, kann dieses nutzen und beifügen. Einzelne Belege und Rechnungen bitte nicht (auch nicht in Kopie) beifügen, aber unbedingt sechs Jahre aufbewahren – diese werden von der KoopG bei Bedarf angefordert.