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Antragsformulare

I. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung für Landesorganisationen 2024 (pdf)

Verwendungsnachweis für kassenartenübergreifende Pauschalförderung 2024 (über 750,01 EUR) (pdf)

Allgemeine Nebenbestimmungen 2024 (pdf)

Im Land Bremen trifft sich die KooperationsGemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen zu zwei Vergaberunden im Jahr mit den Antragsfristen

15. Februar (Hauptvergaberunde) und 15. September (Vergabe Restmittel).

  • Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen fristgerecht zum 15. Februar und/oder 15. September des laufenden Förderjahres bei der lt. Postleitzahl zuständigen Kasse eingereicht werden.
  • Der Nachweis über die Mittelverwendung des Vorjahres ist Bestandteil des Antrags und die Voraussetzung für eine erneute Förderung. Eine Ausnahme bilden Erstanträge.
  • Die Entscheidung über die kassenartenübergreifende Pauschalförderung an die Selbsthilfegruppen erfolgt schriftlich, spätestens zum 30.April eines Jahres.

II. Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Antrag auf krankenkassenindividuelle Projektförderung 2024 (pdf)

Verwendungsnachweis für krankenkassenindividuelle Projektförderung 2024 (pdf)

Allgemeine Nebenbestimmungen 2024 (pdf)

Die KooperationsGemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen hat sich kassenübergreifend auf ein einheitliches Antragsformular verständigt. Über eine Projektförderung entscheiden die Kassen grundsätzlich individuell.

  • Die Antragstellung erfolgt bei der für die Postleitzahl zuständigen Krankenkasse, bei den Landesorganisationen also entweder AOK Bremen/Bremerhaven oder Techniker Krankenkasse (siehe Ansprechpartner:innen)
  • Für die Antragstellung von zeitlich begrenzten Projekten in der Selbsthilfeförderung gibt es keine Fristen, sie muss aber rechtzeitig, möglichst vier Wochen vor dem Beginn des Projektes vor Durchführung des Projektes erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und eine Kostenkalkulation (z.B. belegt durch Kostenvoranschläge) beigefügt werden. Ein Eigenanteil der Gruppe von 10% der Antragssumme ist obligatorisch.