Headerbild Zahnrad

Pauschalförderung

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur finanziellen Unterstützung der routinemäßigen selbsthilfebezogenen Aufgaben.
Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie für regelmäßig wiederkehrende Aufwendungen gewährt.

Dazu gehören insbesondere Aufwendungen für:

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten)
  • Büroausstattung und Sachkosten (z. B. PC, Drucker, Büromöbel, Porto u. Telefon, Gebühren für Online-Dienste)
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte
  • Regelmäßig erscheinende Medien (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter) einschließlich deren Verteilung
  • Regelmäßige Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen (z. B. Vorstandssitzungen, Mitglieder-/Jahresversammlungen, Delegiertenversammlungen, Sitzungen des wissenschaftlichen Beirats u. Sitzungen verbandsinterner Arbeitsgruppen), einschließlich Veranstaltungs- und Teilnahmegebühren, Fahrt- u. Übernachtungskosten
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z. B. Angehörigentreffen), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Selbsthilfegruppe haben.

WICHTIG: Bitte beantragen Sie bereits bis zum 15. Februar alle in diesem Jahr voraussichtlich anfallenden Kosten auch für Veranstaltungen, die Sie regelmäßig planen oder an denen Sie oder Gruppenmitglieder regelmäßig teilnehmen (z.B. Fahrt zur Jahresversammlung des Bundesverbandes).

Die Beratung und Antragstellung bei den Krankenkassen im Land Bremen erfolgt nach Postleitzahlen. Welche Kasse für Ihre Selbsthilfegruppe zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht. Grundlage ist die offizielle Postanschrift Ihrer Selbsthilfegruppe bzw. die Adresse der Gruppenleitung.

Im Vergabegremium der KoopG Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen werden die Anträge beraten und einvernehmlich entschieden. Diesem Gremium gehören Vertreter:innen aller Krankenkassen/-verbände sowie Vertretungen der Selbsthilfe an.