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Antragsformulare

I. Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Folgende Formulare stehen als barrierefreie, am PC ausfüllbare pdf-Dokumente zur Verfügung, Voraussetzung ist der aktuellste pdf-Reader (z.B. hier erhältlich). Bitte füllen Sie diese gern digital aus. Für die Antragstellung benötigen wir die ausgedruckten Formulare versehen mit jeweils zwei Originalunterschriften.

Antrag auf kassenartenübergreifende Pauschalförderung 2026 (pdf)

Verwendungsnachweis für kassenartenübergreifende Pauschalförderung im Jahr 2025 (über 750,01 EUR) (pdf)

Allgemeine Nebenbestimmungen 2026 (pdf)

Im Land Bremen trifft sich die KooperationsGemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV in Bremen zu einer Vergaberunde im Jahr mit der Antragsfrist 15. Februar. Die 2. Vergaberunde im Herbst entfällt ab dem Jahr 2025.

  • Die vollständig ausgefüllten Anträge müssen fristgerecht zum 15. Februar des laufenden Förderjahres bei der zuständigen Kasse eingereicht werden.
  • Der Nachweis über die Mittelverwendung des Vorjahres ist Bestandteil des Antrags und die Voraussetzung für eine erneute Förderung. Eine Ausnahme bilden Erstanträge.
  • Die Entscheidung über die kassenartenübergreifende Pauschalförderung an die Selbsthilfekontaktstellen erfolgt schriftlich, spätestens zum 30. April eines Jahres.
  • WICHTIG: Bitte beantragen Sie bereits bis zum 15. Februar alle in diesem Jahr voraussichtlich anfallenden Kosten auch für Veranstaltungen, die Sie regelmäßig planen.

II. Krankenkassenindividuelle Projektförderung

Folgende Formulare stehen als barrierefreie, am PC ausfüllbare pdf-Dokumente zur Verfügung, vorausgesetzt, es wird der aktuellste pdf-Reader benutzt (z.B. hier erhältlich). Bitte füllen Sie diese gern digital aus. Für die Antragstellung benötigen wir die ausgedruckten Formulare versehen mit jeweils zwei Originalunterschriften.

Antrag auf krankenkassenindividuelle Projektförderung 2026 (pdf)

Verwendungsnachweis für krankenkassenindividuelle Projektförderung im Jahr 2025 (pdf)

Allgemeine Nebenbestimmungen 2026 (pdf)

  • Die Antragstellung erfolgt bei der für die Postleitzahl zuständigen Krankenkasse, bei den Kontaktstellen also bei der AOK Bremen/Bremerhaven oder dem vdek Bremen (siehe Ansprechpartner:innen)
  • Für die Antragstellung von zeitlich begrenzten Projekten in der Selbsthilfeförderung gibt es keine Fristen, sie muss aber rechtzeitig, möglichst vier Wochen vor dem Beginn des Projektes vor Durchführung des Projektes erfolgen.
  • Dem Antrag muss eine ausführliche Projektbeschreibung und eine Kostenkalkulation (z.B. belegt durch Kostenvoranschläge) beigefügt werden. Ein Eigenanteil der Organisation von 10% der Antragssumme ist obligatorisch.