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Pauschalförderung

Kassenartenübergreifende Pauschalförderung

Die kassenartenübergreifende Pauschalförderung leistet einen Beitrag zur Finanzierung der originären selbsthilfebezogenen Aufgaben.

Diese Fördermittel werden der Selbsthilfe als Zuschüsse zur Absicherung ihrer originären und vielfältigen Selbsthilfearbeit sowie regelmäßig wiederkehrender Aufwendungen gewährt.

Durch die kassenartenübergreifende Pauschalförderung erfolgt eine Bezuschussung für:

  • Miet- und Nebenkosten (mit Ausnahme anteiliger Raum- und Mietkosten von Privaträumen)
  • Büroausstattung und Sachkosten (z. B. PC, Drucker, Büromöbel, Porto u. Telefon, Gebühren für Online-Dienste)
  • Regelmäßige Ausgaben für Internetauftritte
  • Regelmäßig erscheinende Medien (z. B. Mitgliederzeitschriften, Newsletter) einschließlich deren Verteilung
  • Regelmäßige Schulungen oder Fortbildungen, die auf die Befähigung zur eigenen Organisations- und Verbandsarbeit sowie auf administrative Tätigkeiten abzielen, einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten
  • Tagungs-, Kongress- und Messebesuche
  • Reisekosten im Rahmen regionaler Vergabesitzungen
  • Durchführung von satzungsrechtlich erforderlichen Gremiensitzungen einschließlich Veranstaltungs-, Teilnahmegebühren, Fahrt- und Übernachtungskosten*
  • Kosten für regelmäßig stattfindende Aktivitäten und Angebote (z. B. Angehörigentreffen), die einen engen Bezug zu selbsthilfebezogenen Aufgaben der Selbsthilfeorganisation haben.
  • Personalausgaben (Anträge, die ausschließlich auf Personalstellenförderung lauten, können nicht berücksichtigt werden)

* Reise-, Fahrt- und Übernachtungskosten sind entsprechend den Vorgaben des Bundesreisekostengesetzes bzw. der Landesreisekostengesetze förderfähig.

WICHTIG: Bitte beantragen Sie bereits bis zum 15. Februar alle in diesem Jahr voraussichtlich anfallenden Kosten auch für Veranstaltungen, die Sie regelmäßig planen (z.B. Fahrt zur Jahresversammlung des Bundesverbandes).

Die Beratung und Antragstellung bei den Krankenkassen im Land Bremen erfolgt nach Postleitzahlen. Welche Kasse für Ihre Landesorganisation zuständig ist, entnehmen Sie bitte der Übersicht. Grundlage ist die offizielle Postanschrift Ihrer Landesorganisation bzw. die Adresse des Vereins.

Die Kontaktdaten Ihrer Ansprechpartner:innen finden Sie hier

Im Vergabegremium der KooperationsGemeinschaft Selbsthilfeförderung der GKV im Land Bremen werden die Anträge beraten und einvernehmlich entschieden. Diesem Gremium gehören Vertreter:innen aller Krankenkassen/-verbände sowie Vertretungen der Selbsthilfe an.